Inhalt:
HILFE
Wie funktioniert Schau Auf Linz?
Welche Probleme kann ich mit Schau auf Linz melden?
Schau auf Linz ist ausschließlich für Meldungen und Hinweise, denen eine konkrete Ortsangabe oder eine Adresse im Stadtgebiet zugeordnet werden kann. Wie z.B.:
- defekte Straßenbeleuchtung / Ampelanlagen
- Sperrmüllablagerung
- abgestellte Kfz ohne Kennzeichen
- Graffiti
- etc.
Welche Probleme kann ich mit Schau auf Linz NICHT melden?
Bitte verwenden Sie Schau auf Linz nicht, um mit dem Magistrat für herkömmliche Anfragen oder Anliegen in Kontakt zu treten. Kontaktieren Sie uns bitte in diesen Fällen via E-Mail (info@mag.linz.at) oder telefonisch unter +43 732 7070.
Schau auf Linz ist ausschließlich für Meldungen und Hinweise, die einer bestimmten Örtlichkeit zugewiesen werden können.
Welche Fotos kann ich meiner Meldung anfügen?
Aus rechtlichen Gründen dürfen auf Fotos keine Gesichter von Personen und keine Kfz-Kennzeichen erkennbar sein.
Welche Bedeutung haben die Statusanzeigen?
offen – Ihr Anliegen ist bei uns eingelangt, wurde jedoch noch nicht bearbeitet.
in Bearbeitung – Ihr Anliegen wurde an die zuständige Dienststelle zur Bearbeitung weitergeleitet.
erledigt – Problem gelöst / Erledigung veranlasst
wird nicht umgesetzt / keine Zuständigkeit - Ihr Anliegen wird von der Stadt nicht umgesetzt oder die Erledigung liegt nicht in unserem Zuständigkeitsbereich und wurde weitergeleitet.
Mehrere Meldungen an der selben Adresse werden mit einem vielfarbigen Pin dargestellt.
Wie lange dauert die Bearbeitung und wie erhalte ich Antwort vom Magistrat?
Wie es aktuell um Ihr Anliegen steht, können Sie am Statuspunkt auf der Website von Schau auf Linz erkennen. Sie erhalten allerdings keine Benachrichtigung, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Die Dauer der Umsetzung hängt von der Art der Meldung ab. So kann es zum Beispiel notwendig sein, dass erst eine bau- oder straßenpolizeiliche Begehung stattfinden muss um sich vor Ort ein Bild machen zu können. Sollten wir dabei weitere Fragen an Sie haben, werden wir sie per E-Mail kontaktieren.
Warum sind Meldungen bereits als erledigt markiert, obwohl das Anliegen noch nicht erledigt ist?
Manche Vorschläge bedürfen genauerer Recherche und Begutachtung von Fachleuten, hier ist der Status natürlich solange auf „Bearbeitung“, bis wir über die Entscheidung bzw. Erledigung informiert werden.
Bei anderen Meldungen wiederum, liegt es aber schon in der Natur der Sache, dass sie rasch und einfach zu erledigen sind. Das betrifft z.B. defekte Beleuchtungen, scheppernde Kanaldeckel, defekte Ampelanlagen, Müllablagerungen usw.. Diese „Standardfälle“ treten so häufig auf, dass eine lückenlose und zeitnahe Rückmeldung der damit befassten Stelle ein nicht zu rechtfertigender Aufwand wäre. (Ist ein ausgebrannter Beleuchtungskörper gewechselt, meldet uns das die beauftragte Firma nicht in jedem Einzelfall zurück).
In anderen Fällen, die zum Bespiel Strauchrückschnitt betreffen, wird ein Erhebungsverfahren durchgeführt und demjenigen, der den Missstand zu beheben hat, Fristen eingeräumt (meist Privatpersonen). Dadurch kann bis zur tatsächlichen Behebung zwar ein längerer Zeitraum vergehen, aber auch hier gibt es keine Zweifel, dass der Missstand letztendlich behoben wird. Die Meldung erhält daher aus Gründen der Vereinfachung gleich den Status erledigt, denn auch hier gibt es das praktische Problem, dass eine verlässliche zeitgerechte Rückmeldung nicht vorausgesetzt werden kann.
Natürlich wird es vorkommen, dass sich die vermutete Zuständigkeit als Irrtum erwiesen hat oder andere Komplikationen die Erledigung verzögern, dann setzen wir den Bearbeitungsstatus bis zu Klärung wieder auf „in Bearbeitung“. Dass wir also manchmal die Erledigung mangels Alternative einfach voraussetzen und mit „Grünlicht“ vorwegnehmen ist sicherlich ein Kompromiss, der aber bei 99% dieser Fälle funktioniert.
Wie lange bleiben Meldungen erhalten?
Standardmäßig werden die Meldungen der letzten 90 Tage angezeigt. Mit Hilfe der Zeiteinschränkung können Sie den angezeigten Zeitraum nach Belieben verändern.
Kann ich meine Beschwerde im Nachhinein bearbeiten?
Nein, sie können weitere Informationen über die Kommentarfunktion ergänzen, sofern sie ein/e registrierte/r BenutzerIn sind und die Meldung noch nicht abgeschlossen wurde.
Muss ich mich anmelden?
Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich. Bei einer anonymen Meldung muss jedoch zumindest eine E-Mail Adresse für eventuelle Rückfragen angegeben werden. Angemeldete User können Meldungen kommentieren und ihre eigenen Meldungen im Userbereich verfolgen.